
Mietrecht Düsseldorf
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Eine Klausel, wonach der Mieter verpflichtet ist, eine Schlussrenovierung durchzuführen, unabhängig davon, laufend renovieren zu müssen, und ohne Rücksicht auf den Zustand der Mieträume, ist unwirksam.
Dem Vermieter steht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen zu, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Aufforderung zur Billigung konkret benannter Mängel/ Fristsetzung mit angemessener Frist.