
Nachbarschaftssachen Düsseldorf
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![]() Wenn der Nachbar ständig laut ist, Sie beleidigt oder sonstige Straftaten Ihnen gegenüber verübt, bestehen grundsätzlich zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Bevor man die Gerichte anrufen darf, muss in solchen Fällen vorab ein Schiedsverfahren durchgeführt werden. Diese Verfahren sind auch sehr empfehlenswert. Hierbei werden erstaunlich ausgeglichene Lösungen für die Nachbarn gefunden. Gerne bereiten wir das Verfahren für Sie vor und begleiten Sie natürlich auch zu dem Gütetermin. Anschließend erhalten Sie eine Bescheinigung, wenn die Probleme wider Erwarten nicht durch einen Vergleich zufriedenstellend behoben werden konnten. Diese Bescheinigung ist Prozessvoraussetzung für eine gerichtliche Auseinandersetzung. |
Das Nachbarrechtsgesetz NRW regelt Abstände von Bauteilen und Bepflanzungen an der Grenze zum Nachbargrundstück. Gleichzeitig gibt es Regelungen für eine Verjährung, oder unter welchen Umständen Verletzungen hingenommen werden müssen. Demnach können wir folgende Grundsätze zusammenfassen: