
Arbeitsrecht Düsseldorf
Telefon
0211 / 355 83 14
Adresse
Graf-Adolf-Straße 80, 40210 Düsseldorf
Kontaktformular
zum Formular
Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss man dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Anderfalls droht eine (ordentliche) verhaltensbedingte Kündigung.
Verspätete Krankmeldungen treffen den Arbeitgeber während einer langen Dauer-Erkrankung nicht so hart wie bei einer erstmaligen Erkrankung. Ruft der Arbeitnehmer am ersten Tag einer Erkrankung nicht rechtzeitig im Betrieb an, hat der Arbeitgeber keine Möglichkeit, rasch auf den Ausfall zu reagieren, so das LAG. Das ist bei einer lange andauernden Arbeitsunfähigkeit anders. Denn dann trifft die Fortsetzung der Krankheit den Arbeitgeber nicht unvorbereitet.
Außerdem meint das LAG, dass der Arbeitnehmer von Mitte 2016 bis Mitte 2017 nur einige Male seine Anzeigepflichten verletzt bzw. verspätet erfüllt habe. Meistens hatte er sich korrekt verhalten. Schlussendlich sprachen auch die lange Betriebszugehörigkeit und die wegen der Krankheit ungünstigen Chancen auf dem Arbeitsmarkt für den Arbeitnehmer.
Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg: Urteil vom 08.05.2019, Aktenzeichen 10 Sa 52/18.