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… dies ausdrücklich im Mietvertrag so geregelt ist. Auch Eigenleistungen des Vermieters können umlagefähige Betriebskosten sein, wenn dies so vereinbart wurde.
Dieser Voraussetzung genügen folgende Formulierungen in Mietverträgen jedoch NICHT:
“Straßen-, Bürgersteig- und Hausreinigung””Hauswart””Müllabfuhr””Hof- und Zugangsreinigung”
AG Frankfurt/ Main, Urteil vom 16.12.2011, 385 C 2425/11