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Sonstige Urteile

12.02.2013

Mietrecht ? Umlagefähigkeit für das Raus- und Reinstellen von Mülltonnen auf die Betriebskosten möglich, wenn?

… dies ausdrücklich im Mietvertrag so geregelt ist. Auch Eigenleistungen des Vermieters können umlagefähige Betriebskosten sein, wenn dies so vereinbart wurde.

Dieser Voraussetzung genügen folgende Formulierungen in Mietverträgen jedoch NICHT:

“Straßen-, Bürgersteig- und Hausreinigung””Hauswart””Müllabfuhr””Hof- und Zugangsreinigung”

AG Frankfurt/ Main, Urteil vom 16.12.2011, 385 C 2425/11